Bereits seit dem 01.04.2013 ist die Installation von Rauchmeldern bei Neubauten in NRW verpflichtend. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. Die Rauchmelder sollen mind. in Schlafräumen und Fluren angebracht werden. Rauchmelder retten Leben, das ist nicht nur so dahingesagt. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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